Gewichtung und Bestimmung des Pflegegrades (2024)

Die sechs Module fließen mit einer festgelegten Prozentgewichtung in die Berechnung des Gesamtpunktwertes ein. Dabei wird der Summe der Ergebnisse aus jedem Modul ein bestimmter gewichteter Punktwert zugeordnet. Die gewichteten Punkte werden zu einem Gesamtergebnis addiert, aus dem sich der Pflegegrad ergibt.

Berechnung des Gesamtpunktwertes

Gewichtung und Bestimmung des Pflegegrades (1)

Die in der Begutachtung ermittelten Ergebnisse werden nach festgelegten Berechnungsregeln zusammengeführt (§ 15 SGB XI). Dabei wird für jedes Modul sowohl ein Summenwert als auch ein gewichteter Punktwert ermittelt. Mit der Gewichtung ist gesichert, dass Selbstversorgung mit 40 Prozent am stärksten in die Berechnung eingeht. Mobilität fließt mit 10 Prozent ein, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen mit 20 Prozent, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit 15 Prozent.

Eine Ausnahme gilt für die Module kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Modul 2) sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Modul 3). Hier werden nicht beide berücksichtigt und gewichtet, sondern nur das Modul mit der höchsten Punktzahl wird mit 15 Prozent gewichtet.

Die Gewichtung der sechs Module im Überblick

Gewichtet wird die Summe der Ergebnisse aus jedem Modul. Dafür sieht das neue Begutachtungsinstrument Tabellen vor, aus denen sich für jedes Modul ablesen lässt, welche gewichteten Punktwerte welchen Summen zugeordnet sind.

Modul Gewichtung
Modul 1: Mobilität 10 Prozent
Module 2 und 3: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen und psychische Problemlagen mit 15 Prozent (In die Berechnung des Pflegegrades fließt nur eines der beiden Module ein, und zwar das mit der höchsten Punktzahl.) 15 Prozent
Modul 4: Selbstversorgung 40 Prozent
Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 20 Prozent
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 Prozent

Modul 1: Mobilität

Summe Beeinträchtigung von Selbständigkeit/Fähigkeiten Gewichtete Punkte
0 bis 1 keine 0 Punkte
2 bis 3 geringe 2,5 Punkte
4 bis 5 erhebliche 5 Punkte
6 bis 9 schwere 7,5 Punkte
10 bis 15 schwerste 10 Punkte

Mehr Informationen zum Modul 1: Mobilität

Modul 2 oder 3: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten / Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Berücksichtigt und gewichtet wird nur das Modul mit der höchsten Punktzahl.

Modul 2

Summe Beeinträchtigung von Selbständigkeit/Fähigkeiten Gewichtete Punkte
0 bis 1 keine 0 Punkte
2 bis 5 geringe 3,75 Punkte
6 bis 10 erhebliche 7,5 Punkte
11 bis 16 schwere 11,25 Punkte
17 bis 33 schwerste 15 Punkte

Mehr Informationen zum Modul 2 - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Modul 3

Summe Beeinträchtigung von Selbständigkeit/Fähigkeiten Gewichtete Punkte
0 keine 0 Punkte
1 bis 2 geringe 3,75 Punkte
3 bis 4 erhebliche 7,5 Punkte
5 bis 6 schwere 11,25 Punkte
7 bis 65 schwerste 15 Punkte

Mehr Informationen Modul 3 - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Modul 4: Selbstversorgung

Summe Beeinträchtigung von Selbständigkeit/Fähigkeiten Gewichtete Punkte
0 bis 2 keine 0 Punkte
3 bis 7 geringe 10 Punkte
8 bis 18 erhebliche 20 Punkte
19 bis 36 schwere 30 Punkte
37 bis 54 schwerste 40 Punkte

Mehr Informationen zum Modul 4 - Selbstversorgung

Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Summe Beeinträchtigung von Selbständigkeit/Fähigkeiten Gewichtete Punkte
0 keine 0 Punkte
1 geringe 5 Punkte
2 bis 3 erhebliche 10 Punkte
4 bis 5 schwere 15 Punkte
6 bis 15 schwerste 20 Punkte

Mehr Informationen zum Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Summe Beeinträchtigung von Selbständigkeit/Fähigkeiten Gewichtete Punkte
0 keine 0 Punkte
1 bis 3 geringe 3,75 Punkte
4 bis 6 erhebliche 7,5 Punkte
7 bis 11 schwere 11,25 Punkte
12 bis 18 schwerste 15 Punkte

Mehr Informationen zum Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Besonderheiten bei Kindern

Pflegebedürftige Kinder werden mit einem gesunden gleichaltrigen Kind verglichen. Maßgeblich für die Einstufung in einen Pflegegrad ist nicht der natürliche, altersbedingte Pflegebedarf, sondern die darüber hinausgehende Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Grundsätzlich gelten bei Kindern für die Begutachtung dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen.

Bis zu 18 Monate alte Kinder

Die Einstufung erfolgt jeweils einen Pflegegrad höher: Ergibt die Begutachtung zum Beispiel eine Einstufung in den Pflegegrad 1, erhält das pflegebedürftige Kind bis zur Vollendung seines 18. Lebensmonats Leistungen des Pflegegrads 2 – und so weiter.

18 Monate bis 11 Jahre alte Kinder

Für die Einstufung in einen Pflegegrad wird eine besondere Systematik angewendet.

Mehr zum Thema

Weiterführende Informationen

  • Begutachtungsinstrument Pflegebedürftigkeit bei Kindern
  • Pflege Pflegebedürftigkeit

Bestimmung des Pflegegrades

Aus der Summe aller gewichteten Punkte aus allen Modulen ergibt sich der Gesamtpunktwert. Er kann zwischen 0 und 100 Punkten liegen. Diese Skala ist in mehrere Intervalle unterteilt, die jeweils einem bestimmten Ausmaß an Pflegebedürftigkeit beziehungsweise einem Pflegegrad entsprechen. Pflegebedürftigkeit liegt dann vor, wenn das Gesamtergebnis mindestens 12,5 Punkte beträgt. Die Tabelle zeigt, wie der Pflegegrad zustande kommt.

Gesamtpunktwert Beeinträchtigung von Selbständigkeit/Fähigkeiten Pflegegrad
12,5 bis unter 27 keine 1
27 bis unter 47,5 geringe 2
47,5 bis unter 70 erhebliche 3
70 bis unter 90 schwere 4
90 bis 100 schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 5

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  • Grundlagen zum Begutachtungsinstrument

  • Modul 1 - Mobilität

  • Modul 2 - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  • Modul 3 - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  • Modul 4 - Selbstversorgung

  • Modul 5 - Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

  • Modul 6 - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

  • Pflegebedürftigkeit bei Kindern

  • Gewichtung und Bestimmung des Pflegegrades
Gewichtung und Bestimmung des Pflegegrades (2024)
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